10.12.2018 - 5 Satzung der Gemeinde Kummerow über die Erhebung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Moritz erteilt Frau Tiefmann, Geschäftsführerin des WBV „Obere Peene“ das Wort.

 

 

Frau Tiefmann stellt ausführlich den Verband, das Verbandsgebiet und die Aufgaben vor. Sie berichtet, dass die Kosten für Gewässerunterhaltung, Rohrleitungssanierung, Umsetzung der EU-WRRL (Wasserrahmenrichtlinie), Hochwasserschutz und Klimawandel in 2018 nicht mehr von den Beiträgen gedeckt, aber durch Rücklagen kompensiert werden.

Sie informiert, dass die Ausschreibung der Gewässerunterhaltung eine Erhöhung von 17 Prozent ergab und daher eine Hebesatzerhöhung auf 9 Euro unumgänglich ist, um die Erfüllung der Aufgaben des Verbandes im Verbandsgebiet zu gewähren. Für Kummerow ergibt dies eine Erhöhung von 6.113,18 €.

 

2018: 4.378,61 BE x 7,61 € = 33.321,22

 

2019: 4.381,60 BE x 9,00 € = 39.434,40

 

Differenz: 6.113,18 €

 

 

Es wird die Frage gestellt, warum der Verband nicht direkt die Grundstückseigentümer veranlagt.

Antwort Fr. Tiefmann:

Da die Gemeinden Mitglied des Verbandes sind, müssen sie die Gebühren von den Grundstückseigentümern einfordern.

 

 

Durch Frau Rißer werden Erläuterungen zur Beschlussvorlage gegeben.

 

 

Herr Moritz bedankt sich bei Frau Tiefmann für die Ausführungen.

 

20.30 Uhr Frau Tiefmann verlässt die Beratung.

 

 

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Beschluss:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziffer 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
  1.   Die beigefügte Satzung der Gemeinde Kummerow über die Erhebung von Gebühren zur  Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird gemäß § 5 Kommunalverfassung M-V beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage