17.09.2018 - 7 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Moritz übergibt das Wort an Frau Disterheft vom Architekturbüro.

Frau Disterheft stellt sich kurz vor. Sie informiert, dass der Umweltbericht durch das Landschaftsbüro Pulkenat, Frau Strobel, erarbeitet wurde.

Anhand des vorliegenden F-Plan-Entwurfes werden die einzelnen Orte erläutert.

 

Durch die Gemeindevertreter und die anwesenden Bürger werden Fragen gestellt und Hinweise gegeben. Die Fragen werden durch Frau Disterheft beantwortet und die Hinweise werden in den F-Plan eingearbeitet.

 

20.00 Uhr Herr Meyer und Herr Schulz verlassen die Beratung

 

 

Nachfolgende Änderungen wurden festgelegt:

 

  1. Ortslage Kummerow

-          Vollständige Berücksichtigung der Klarstellungs- und erweiterten Abrundungssatzung der Gemeinde Kummerow aus dem Jahr 1998

-          Rücknahme der für Wohnbebauung ausgewiesenen Flächen (Teilfläche des Flst. 135 der Flur 12) gemäß Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung vom 04.08.2014

-          Korrektur der Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich des Wendehammers Seestraße

 

20.40 Uhr Herr Ahl und Herr Schur verlassen die Beratung

 

 

  1. Ortslage Leuschentin

-          Übernahme Variante 2

-          Ausweisung von Wohnbauflächen in einer Tiefe von 30 m hinter dem Wegegrundstück (Flur 3, Flurstück 189)

-          Ausweisung des gesamten Flurstücks 88 in der Flur 3 der Gemarkung Leuschentin als Wohnbaufläche

-          Ausweisung der Flurstücke 38, 45 und 46 der Flur 3 als Wohnbaufläche unter Berücksichtigung eines vorliegenden positiven Bauvorhabend und der vorhandenen Bebauung

 

20.43 Uhr Herr Nass und Herr Wuttig verlassen die Beratung.

 

 

  1. Axelshof

-          Korrektur der ausgewiesenen Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung (Gemarkung Axelshof, Flur 3, Flurstück 30)

 

  1. Maxfelde

-          Ausweisung des Flurstücks 40 in der Flur 13 der Gemarkung Kummerow als Wohnbaufläche (jetzige Gartenfläche)

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kummerow billigt den vorliegenden Entwurf des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Kummerow einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie Landschaftsplan mit folgenden Änderungen:

 

  1. Ortslage Kummerow

-          Vollständige Berücksichtigung der Klarstellungs- und erweiterten Abrundungssatzung der Gemeinde Kummerow aus dem Jahr 1998

-          Rücknahme der für Wohnbebauung ausgewiesenen Flächen (Teilfläche des Flst. 135 der Flur 12) gemäß Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung vom 04.08.2014

-          Korrektur der Ausweisung von Wohnbauflächen im Bereich des Wendehammers Seestraße

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

  1. Ortslage Leuschentin

-          Übernahme Variante 2

-          Ausweisung von Wohnbauflächen in einer Tiefe von 30 m hinter dem Wegegrundstück (Flur 3, Flurstück 189)

-          Ausweisung des gesamten Flurstücks 88 in der Flur 3 der Gemarkung Leuschentin als Wohnbaufläche

-          Ausweisung der Flurstücke 38, 45 und 46 der Flur 3 als Wohnbaufläche unter Berücksichtigung eines vorliegenden positiven Bauvorhabend und der vorhandenen Bebauung

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

1

 

  1. Axelshof

-          Korrektur der ausgewiesenen Wohnbauflächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung (Gemarkung Axelshof, Flur 3, Flurstück 30)

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

  1. Maxfelde

-          Ausweisung des Flurstücks 40 in der Flur 13 der Gemarkung Kummerow als Wohnbaufläche (jetzige Gartenfläche)

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplanes nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

20.55 Uhr Frau Strobel, Frau Disterheft und Herr Jennerjahn verlassen die Beratung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage