28.06.2018 - 17 Errichtung einer Garage in der Flur 2 Gemarkung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Garage und der dazu erforderlichen Befreiungen von der Gestaltungssatzung, in der Flur 2 Gemarkung Neukalen auf dem Flurstück 216 wird erteilt. Die Auflagen der Rahmenplanerin zur Grundstückseinfriedung (mindestens 1,0 m hoch als Mauer, Zufahrtstor zweiflügelig und die Absprache zur Farbgestaltung für Garage und Mauer) sind bindend einzuhalten. Das Bauvorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet der Stadt Neukalen. Die Zustimmung zur Genehmigung gemäß § 144 BauGB wird nur mit den benannten Auflagen erteilt. Sollte ein Umsetzen der vorhandenen Straßenlampe erforderlich sein, sind die Kosten durch den Antragsteller zu tragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage