28.06.2018 - 9 Genehmigungsfreistellung zum Neubau einer Doppe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt wird das Bauvorhaben Neubau einer Doppelgarage in der Flur 3, Gemarkung Gielow

auf dem Flurstück 139/6 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 L-BauO MV erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0