26.06.2018 - 8 Nutzungsänderung Bungalow zu Wohnhaus und Erwei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinholz erläutert die Beschlussvorlage.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des Bungalows und der Errichtung eines Carports in der Flur 11, Gemarkung Basedow auf den Flurstücken 32/15; 32/9 und 63/73 wird erteilt. Ausdrücklich wird einer Nutzungsänderung zu Wohnzwecken nicht erteilt.

Der Carport ist hinter der Bauflucht des Bungalows zu errichten. Der Bungalow befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich und genießt Bestandsschutz, es sind nur geringfügige bauliche Veränderungen zulässig.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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