11.04.2018 - 9 2.Änderungssatzung zur Hafengebührensatzung der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schneider erläutert ausführlich die vorgelegte Kalkulation.

Auf Fragen der Ausschussmitglieder antworten Herr Schneider und Frau Rißer.

Es wird ausführlich darüber informiert, dass es nach den Regelungen des KAG eine Gebührenobergrenze gibt, die sich aus den ermittelten Kosten je Gebührentatbestand ergibt.

 

Herr Gailtene wird als Hafenbetreiber (somit als Sachverständiger) in die Beratung einbezogen.

 

Es wird kontrovers diskutiert.

 

Es wird folgender abweichender Beschluss gefasst:

 

  1. Der vorgelegten Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
  2. Folgende Änderungen werden in die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung aufgenommen:

 

§ 3 Abs.1 Ziff.

1a)je angefangenen Bootslängenmeter (Länge über alles)0,60 €

1b)… 2- 5 Stunden Aufenthaltsdauer…

 

§ 3 Abs.2

2)je angefangene Bootslängenmeter (Länge über alles)60,00 €

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=16053&selfaction=print