09.04.2018 - 5 Antrag der UMB-Fraktion auf Verzicht von Glypho...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Soldwisch erklärt, dass die Stadt Malchin nicht berechtigt ist, für die amtsangehörigen Gemeinden zu entscheiden und beantragt, dies nur auf städtische Flächen zu beschließen.

 

 

Herr Neumann befürchtet finanzielle Einbußen für die Stadt. Die Landwirte könnten ihre Pachtverträge mit der Stadt kündigen. In der Beschlussvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen benannt. Er hinterfragt, wie der Nachweis über die Kontrolle des nicht eingesetzten Mittels erbracht werden soll.

 

 

Herr Müller bestätigt, dass in der Stadt, in den vom Bauhof bewirtschafteten Flächen dieses Mittel nicht eingesetzt wird. So lange wie dieses Mittel gesetzlich zugelassen ist, wird es durch die Stadt Malchin kein Verbot diesbezüglich geben.

 

 

Frau Dr. Müller vom Bauernverband Malchin teilt mit, dass es derzeit keine Alternativen für dieses Mittel gibt. Die Schädigung dieses Mittels ist nicht nachgewiesen. Ohne Einsatz von Glyphosat ist eine verstärkte Bodenbearbeitung erforderlich. Dieses wiederum würde vermehrt Kohlendioxid und auch Dieselpartikel freisetzen und Bodenerosion verursachen. Hinsichtlich des Einsatzes von Spritzmitteln wird nur sachkundiges Personal eingesetzt, welches diesbezüglich alle drei Jahre geschult wird. Sie bietet an den Tag des offenen Hofes zu nutzen, um Gespräche mit den Landwirten zu führen.

 

 

Herr Meyer gibt zu bedenken, dass sein Betrieb von der Stadt 26 ha landwirtschaftliche Flächen gepachtet hat. Hier handelt es sich z.T. um schmale Handtuchflächen, die zwischen anderen gepachteten Ackerflächen liegen und das sich ein solches Verbot für diese Flächen sehr schwer umsetzen lässt.

Reduzieren

Es kommt nachfolgend geänderter Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Die UMB-Fraktion beantragt, den Einsatz von Glyphosat und Neonicotinoid-Insektiziden auf städtischen Flächen zu beenden.

 

1. Bei der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, entlang von Straßen und Wegen, sowie in Gartenanlagen und Parks und seine nachgeordneten Einrichtungen verzichtet ab 01.04.2018 die Stadt Malchin auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden und Neonicotinoid-Insektiziden. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für städtische Flächen, für landwirtschaftliche Flächen und Gärten und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine entsprechende Klausel eingefügt. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

 

2. In den relevanten Satzungen und Arbeitsanweisungen der Stadt Malchin wird der Einsatz von Glyphosat vollständig verboten. Entsprechende Regelungen werden angepasst oder aufgenommen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

1

 

 

Nein-Stimmen:

4

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

Um 19:10 Uhr verlässt Herr Hammermüller und einige Gäste die Sitzung.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15956&selfaction=print