01.03.2018 - 11 Errichtung eines unterkellerten Einfamilienwohn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Neukalen
- Datum:
- Do., 01.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Henneberg merkt an, dass in den eingereichten Unterlagen die falsche Gemeinde benannt wurde. Die Lage des Baugrundstücks befindet sich in der Stadt Neukalen und nicht in Malchin. Der Erhebungsbogen ist zu berichtigen.
Herr Reinhardt fragt an, ob die Schrägstellung des Wohnhauses mit dem B-Plan im Einklang steht.
Herr Jennerjahn bejaht dieses.
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Braatz (1 Baugrundstück) und Dädelow (2 Baugrundstücke – 1 Wohnhaus) wird die Verwaltung beauftragt, die Hausnummernvergabe in der Dr. Rademacher-Straße zu überprüfen.
Beschluss:
In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das Bauvorhaben Errichtung eines unterkellerten Einfamilienwohnhauses mit zwei Stellplätzen, in der Gemarkung Neukalen, Flur 3 auf den Flurstück 167/20 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 L-BauO M-V erfüllt sind.
Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und ein Untersagen nach § 15 Abs.1 BauGB (Veränderungsperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.
