07.03.2018 - 16 Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Malc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jahrmärker fragt an, was unter Wohneinrichtung mit Funktionsunterlagerung zu verstehen ist.

 

Herr Banek erklärt, dass die B-Planänderung von Herrn Lücker betrieben wurde, mit               dem Ziel betreutes Wohnen zu errichten und eine Finanzierungszusage zu erhalten.               Die Bebauung kann auf diesem Grundstück frei erfolgen und der B-Plan muss nicht               geändert werden und passt zu beiden Vorhaben.

Herr Banek berichtet, dass Herr Müller z.z. Gespräche mit verschiedenen Interessenten führt, um die Ausrichtung des Gebäudes zu planen. Mit Funktionsunterlagerung ist die evtl. Errichtung einer Tagespflegestätte und verschiedene Arztpraxen gemeint. Diese Dienstleister werden vom Vorhabenträger benötigt, um das Objekt rentabel zu gestalten.

Wenn diese Gespräche erfolgt sind, kann Herr Müller mit seinem Planer die Gestaltung erarbeiten. Diese wird 2-geschossig bleiben und mind. im Bauausschuss vorgestellt.

 

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Beschluss:

Der Städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Malchin und Herrn Peter Müller über die Bebauung am Teichberg (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Fangelturm") wird gebilligt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15819&selfaction=print