06.03.2018 - 4 Antrag von Frau Gesine Wolter an den WZV zum An...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Gesine Wolter hat an den WZV einen Antrag auf Herstellung eines Regenwasser-anschlusses für ihr Grundstück, Beethovenstraße 15 in 17139 Gielow, gestellt. Die Straßenentwässerungsleitung in diesem Bereich der Beethovenstraße befindet sich nach Aussage des WZV im Eigentum der Gemeinde Gielow. Deshalb fragt der WZV die Gemeinde unter welchen Bedingungen diese den Straßenentwässerungskanal an den WZV übergeben würde.

Beim Bau der Straße und des Kanals lagen seinerzeit nur für die Feuerwehr und das Grundstück Strobel Anträge zum Anschluss vor. Alle weiteren Grundstücke der Beethovenstraße entwässern nicht über den Sammler der Straße. Das ehemalige Doppelhaus an gleicher Stelle besaß keinen Regenwasseranschluss. Dies führte dazu, dass der betreffende Kanal nicht vom WZV übernommen wurde.

Die Mitglieder des BA diskutieren ausgiebig und kontrovers über den Antrag. Die Verwaltung empfiehlt den derzeitigen Zustand nicht zu verändern (insbesondere um Aufbrüche, der noch unbeschädigten Straße zu vermeiden).

 

Frau Wolter ist als Gast zu der Sitzung erschienen. Frau Wolter informiert darüber, dass in dem für ihr geplantes Wohnhaus erstellten Baugrundgutachten ab ca. 1,3 m – 1,4 m unter Terrain Grundwasser angetroffen wurde.

Ihr Planer hat ihr die Beantragung eines Regenwasseranschlusses empfohlen. Für die Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück ist dieses nach ihrer Meinung zu klein.

 

Herr Friedichs berichtet, dass es bei einem der Nachbarhäuser, dieses liegt tiefer, keine Probleme mit dem Regenwasser gibt. Die Mitglieder des BA sprechen sich dafür aus, dass der Antragsteller das Wasser auf seinem Grundstück versickern lässt bzw. auffängt (Zisterne/Rigole + Überlauf mit Versickerungsleitung).

 

Herr Wagenknecht sagt, sollte es wider Erwarten doch zu Problemen kommen, unbürokratische Hilfe der Gemeinde Gielow zu.

Dieser Vorschlag wird einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen.

 

Nachsatz der Verwaltung: 

Frau Wolter hat die Verwaltung nochmal angeschrieben und darüber informiert, dass auch für den Schmutzwasseranschluss kein Bestand genutzt werden kann und die Staße geöffnet werden muss.

Nach Rücksprache mit Frau Krohn vom WZV liegt ihrerseits ein Irrtum vor und der betreffende Kanalabschnitt der Staßenentwässerung wurde mit der Herstellung an den WZV übergeben. Damit ist keine Beschlussfassung durch die GV erforderlich.

 

 

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