29.01.2018 - 20 Städtebaulicher Vertrag zur Errichtung einer Ph...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch die Verwaltung ist zu prüfen, ob die im Vertrag enthaltene Höhe der Rücklage zum Rückbau ausreichend ist oder in Form einer Bürgschaft bzw. grundbuchrechtlich zu besichern ist.

 

 

Herr Banek sichert zu, dies mit den Vertragspartnern noch zu besprechen, verwies aber darauf, dass die Photovoltaikanlage nicht auf einem städtischen Grundstück errrichtet wird.

 

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Beschlussvorschlag:

Der vorliegende städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der MES Solar XXXIII GmbH & Co. KG Parchim zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Neu Panstorf und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin wird gebilligt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=15621&selfaction=print