04.07.2017 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Kongruent macht Herr Ulbricht Ausführungen. Für den Jahresabschluss 2013 liegt die endgültige Prüfung mit Hinweisen seitens Herrn Schröder, Mitarbeiter und Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, noch nicht vor. Aufgrund des Zeitdruckes sollte die Abstimmung vorbehaltlich neuer Erkenntnisse trotzdem erfolgen. Die Gemeindevertreter werden informiert.

 

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses soll der Bürgermeister entlastet werden.

 

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Beschluss:

1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Faulenrost zum 31.12.2013 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) festgestellt.

 

2. Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

 

 

Herr Tobaben stellt den Beschlussvorschlag 1. und 2. getrennt zur Abstimmung.

 

 

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Abstimmung 1:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

Abstimmung 2:

 

Herr Tobaben enthält sich der Abstimmung, da er zur Zeit die Funktion als Bürgermeister und Versammlungsleiter übernommen hat.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

1

 

 

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