04.07.2017 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Faulenrost
- Datum:
- Di., 04.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Tobaben übergibt das Wort an Frau Zoschke. Sie erläutert den Werdegang für die Vorbereitung für den zu erstellenden Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses für die Jahresrechnung 2012.
Herr Ulbricht, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, erläuterte die Belegprüfung in der Verwaltung. Sämtliche Bilanzpositionsveränderungen gegenüber der Eröffnungsbilanz wurden besprochen und erläutert. Herr Schröder, Mitarbeiter und Wirtschaftsprüfer der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, prüfte das Jahresergebnis 2012 und wies die Verwaltung auf kleinere Korrekturen hin, die bei der Erstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses 2012 noch beachtet werden mussten. Selbstverständlich wurden die Folgejahre dementsprechend angepasst. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses soll der Bürgermeister entlastet werden.
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Faulenrost zum 31.12.2012 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) festgestellt.
2. Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.
Herr Tobaben stellt den Beschlussvorschlag 1. und 2. getrennt zur Abstimmung.
