27.03.2017 - 12 Anlegen einer Uferpromenade im Bereich des Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Banek bemerkt im Zusammenhang mit diesem Beschluss, dass die Stadt als Bauherr sich auch an die Festsetzung des B-Plans Koesters Eck halten muss und sich auch wie jeder andere private Antragsteller von den Festsetzungen befreien lassen muss.

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Beschlussvorschlag:

Der Bau einer Uferpromenade auf “Koesters Eck“ sowie der Bau von Zugängen zu den Liegeplätzen wird von den Festsetzungen in Punkt 5, Teil B des Bebauungsplanes Nr. 9 “Koesters Eck“ - (Rad-und/oder Fußwege innerhalb öffentlicher Grünflächen sind mit wassergebundener Wegedecke auszuführen. Notwendige Pflasterungen sind bis max. 0,90 m Breite zulässig) - befreit. Des Weiteren wird der Pflanzung von bis zu 10 Bäumen zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14463&selfaction=print