27.03.2017 - 10 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses und Geb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Flur 33 Gemarkung Mlchin auf dem Flurstück 229 wird erteilt. Zur Errichtung eines Gebäudes für PKW und Fahrräder wird das gemeindliche Einvernehmen nur erteilt, wenn die Gesamthöhe des Gebäudes der Höhe des Gesimes des Wohnhauses in der Flur 33 auf dem Flurstück 228/1 entspricht, diese Höhe beträgt nachgemessen 3,46 m, die im Bauantrag für das Nebengebäude vorgesehene Gebäudehöhe beträgt 3,00 m.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0