20.02.2017 - 10 Errichtung Einfamilienwohnhaus in der Gemarkung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird die Frage gestellt, warum links vom Grundstück Schneider gebaut werden darf und rechts nicht.

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhaus in der Gemarkung Kummerow auf dem Flurstück 137/2 in der Flur 12 wird erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14271&selfaction=print