01.12.2016 - 14 Optionserklärung gem. § 27 Abs.11 USt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Peenestadt Neukalen ist weiterhin der § 2 Abs.3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31.12.2016 geltenden Fassung anzuwenden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gem. § 27 Abs.22 UStG gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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