01.12.2016 - 11 Satzung der Gemeinde Gielow über die Festsetzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kahlert übergibt das Wort an Herrn Vonthien.

 

Herr Vonthien erläutert:

Für die Gemeinde Gielow wurde festgestellt, dass vom Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit ausgegangen werden muss. Entsprechend hat die Gemeinde Gielow im Jahr 2015 ein Haushaltssicherungskonzept erstellen müssen und ist durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde als Finanzaufsicht dazu aufgefordert worden ein überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept spätestens mit der Einreichung der Haushaltssatzung 2017 vorzulegen. Im Genehmigungsschreiben zur Haushaltssatzung 2016 heißt es: „Die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze muss sich an den Erfordernissen einer dauerhaft leistungsfähigen Kommune orientieren. Die Gemeinde hat beim Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit keinen Ermessungsspielraum mehr. Die Festsetzung bemisst sich am Defizit des Haushaltes, sofern keine anderen Möglichkeiten im Haushalt gegeben sind, die das aufgelaufene und weiter geplante Defizit decken.“

 

Die dieser Beschlussvorlage zugrunde liegenden Hebesätze sind die Durchschnitts-hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden des Landes M-V für das Jahr 2017. Diese sind die Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisung sowie der Umlagen. Eine negative Abweichung von den nivellierten Hebesätzen führt dazu, dass die Schlüsselzuweisungen durch das Land M-V gekürzt werden.

Zugleich wird eine Haushaltsgenehmigung durch die Finanzaufsicht voraussichtlich nicht erteilt und die Gemeinde aufgefordert werden sämtliche freiwilligen Leistungen zu kürzen bzw. zu streichen. Dieses ergibt sich auch aus dem neuen § 17a der GemHVO-Doppik (Maßnahmen bei Einschränkungen der dauernden Leistungsfähigkeit).

Auch bei der Vergabe von Fördermitteln durch das Land M-V wird verstärkt auf die Leistungsfähigkeit der Kommune geschaut. Ist diese nicht gegeben und werden die Einnahmemöglichkeiten trotzdem nicht ausgeschöpft, erfolgt voraussichtlich keine Vergabe an Fördermitteln mehr.

 

 

Es folgt eine langanhaltende kontroverse Diskussion in der die Gemeindevertreter ihr Unverständnis zur jährlichen Erhöhung der Hebesätze darlegen.

Aus der Diskussion heraus wird festgelegt, dass der BM die Meinung der Gemeinde Gielow in der nächsten Bürgermeisterberatung am 14.12.2016 berichten soll

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Beschluss:

Die Satzung der Gemeinde Gielow über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage