07.11.2016 - 6 Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bauamt ,wird das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses in der Flur 33 auf den Flurstücken 247 und 246/1 teilweise genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen des § 62 Abs.1 und 2 der L-BauO M-V erfüllt sind.

Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Müller bedankt sich bei den Stadtvertretern für die rege und konstruktive Diskussion und für die Entscheidungsfindung.

 

 

 

Um 19:05 war die Stadtvertretung beendet.