20.10.2016 - 10 Satzung der Stadt Neukalen über die Erhebung vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Neukalen
- Datum:
- Do., 20.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Voß erläutert ausführlich die Beschlussvorlage, die bereits im Bauausschuss diskutiert wurde. Die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand an Anliegerstraßen wurden vom Bauausschuss mit 60 % beschlossen. Da lt. Hasiko alle Einzahlungsmöglichkeiten auszuschöpfen sind, muss jedoch auf 75 % erhöht werden.
Herr Reinhardt erklärt, die Notwendigkeit einer rechtssicheren Satzung. Sie ist die Voraussetzung zur Beantragung von Fördermitteln.
Frau Rettig meint, dass § 9 ein Widerspruch zu § 7 darstellt.
Herr Jennerjahn macht dazu Ausführungen.
Herr Voß stellt den Antrag, die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand bei Anliegerstraßen auf 75 % festzusetzen und lässt darüber abstimmen.
Es wird folgender abweichender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht:
Die vorliegende Satzung der Stadt Neukalen über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) wird beschlossen.
Die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand bei Anliegerstraßen betragen 75 %.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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52,6 kB
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