12.09.2016 - 16 Neubau eines Einfamilienhaus mit Carport in der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt wird das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Flur 1 Gemarkung Retzow auf dem Flurstück 1/3 genehmigungsfreigestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 L-Bau OMV erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0