16.06.2016 - 10 Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemar...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Stadtvertreter bringen folgenden abweichenden Beschluss zur Abstimmung:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bauamt wird das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Neukalen Flur 3 auf den Flurstücken 167/2, 184/2 und 184/20 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs. 1 und 2 LBau O MV erfüllt sind. Dem zu Folge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs. 1, Satz 2 BauGB (Veränderungssperre) beim Landkreis nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 berechtigt zum Bau des oben genannten Vorhabens.

Die vorgegebene Bauflucht muss nicht zwingend eingehalten werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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