26.05.2016 - 9 Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch Herrn Kahlert wird der Beschlussvorschlag verlesen.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Gielow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuser“ der Gemeinde Gielow.

 

Das ca. 4,9 ha große Plangebiet liegt ca. 4,0 km südlich des Stadtzentrums von Malchin und ca. 1,0 km nordöstlich von Gielow. Das unmittelbare Umland prägen landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 74/6 der Flur 4, der Gemarkung Gielow und wird durch

 

  • Acker im Norden und Osten,
  • das Flurstück 72/2 der Flur 4, der Gemarkung Gielow (Straße) im Süden,
  • die Landesstraße L 202 im Westen

 

begrenzt (siehe Anlage).

 

Planungsziel bildet die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen- Photovoltaikanlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz.

  1. Für das nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ im Bebauungsplan festzusetzende Areal gilt die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. zugehöriger peripherer Bauwerke als zulässig.

Entsprechend § 9 Abs.2 BauGB ist die bauliche Nutzung als Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ als Zwischennutzung für einen Zeitraum von 25 Jahren bis zum 31.12.2041 zulässig.

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines Scoping- Termins zu beteiligen.
  3. Zeitpunkt und Ort der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Bürgerversammlung sind ortsüblich bekannt zu machen
  4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13174&selfaction=print