09.05.2016 - 9 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses und Carp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tobaben erklärt das Bauvorhaben. Durch die Gemeindevertreter wird das beantragte und die vollzogenen Bauvorhaben von Herrn Brandis diskutiert.

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Hungerstorf, Flur 2 auf dem Flurstück 45 wird nicht erteilt, da das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist. (Bauen in zweiter Reihe.) Dem Bau einer Carportanlage wird zugestimmt, diese ist hinter der Bauflucht des Wohnhauses anzuordnen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

2

 

20.00 Uhr ende des öffentlichen Teils. Frau Schulz verlässt die Sitzung.

 

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