04.05.2016 - 9 Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Wohnh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Neumann schlägt vor, auf die Angabe von Flurstücken in den Beschlussvorlagen zu verzichten, da die Stadtvertreter unmöglich alle Flurstücke zuordnen können. Stattdessen sollten die Straßen oder Adressen benannt werden, um so eine bessere Orientierung zu gewähren.

 

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Beschluss:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt wird das Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses und Abstellraum in der Flur 11 Gemarkung Malchin

auf dem Flurstück 272/3 genehmigungsfrei gestellt ,da die Bedingungen aus dem §62 Abs.1 und 2 L-BauO MV erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre ) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13064&selfaction=print