29.02.2016 - 10 Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird eine kontroverse Diskussion geführt an der sich ebenfalls die Einwohner beteiligen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kummerow beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes Nr. 1 „Tagungspark Kummerow“ der Gemeinde Kummerow.

 

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 118 der Flur 11 in der Gemarkung Kummerow (Übersichtsplan s. Anlage). Es liegt am südöstlichen Ufer des Kummerower Sees.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eine Fläche von ca. 2,0 ha beplant.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlass, Ziel und Zweck der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht eines privaten Vorhabenträgers zur Errichtung von Tagungsunterkünften für das nebenan- liegende in Sanierung befindliche Schloss Kummerow. Zur Schaffung des notwendigen Baurechts ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

Für das Betreiberkonzept des Schlosses ist es zwingend notwendig entsprechende Unterkünfte anbieten zu können. Die Tagungsunterkünfte sind als Bungalow entworfen und sollen auf dem Flurstück 118 der Flur 11 in der Gemarkung Kummerow errichtet werden. 

Insgesamt sollen ca. 20 Bungalows entstehen. Es ist geplant die Häuser industriell vorfertigen zu lassen. Dadurch wird ein Höchstmaß an Qualität erreicht und durch die verkürzte Bauzeit wird sichergestellt, dass das Schloss Kummerow schnellstmöglich voll in die Betreibung gehen kann. Außerdem soll am Eingang des Tagungsparks ein Rezeptions-gebäude errichtet werden.

Das Grundstück soll über die Dorfstraße erschlossen werden. Von hier aus erschließen sich alle Bungalows über eine Ringstraße auf dem eigenen Grundstück. Abstellflächen für den ruhenden Verkehr sind auf dem Grundstück ausreichend vorhanden. Die Übernachtungs-gäste des Schlosses erreichen das Grundstück fußläufig entlang des Seewanderweges. 

Der geplante Tagungspark soll sich unter Beachtung des Wasser- und des Naturschutzes sowie des Uferschutzes harmonisch in die Landschaft einfügen.

 

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV – Entscheidung der Gemeinde

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellung der Bauleitpläne

§ 12 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan

 

Herr Kunert beantragte mit Schreiben vom 10.02.2016 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB zur Schaffung des notwendigen Baurechts  zur Errichtung von Tagungsunterkünften für das Schloss Kummerow (Tagungspark Kummerow).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Herr Kunert ist Auftraggeber für den vorhabenbezogenen Bebaungsplan und trägt die Kosten des Verfahrens. Ein entsprechender Durchführungsvertrag wird zwischen der Gemeinde Kummerow und Herrn Kunert abgeschlossen..

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

3

 

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Anlagen zur Vorlage