21.10.2015 - 12 Städtebaulicher Vertrag zum Neubau REWE-Markt i...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lange erläutert die beiden Lageskizzen. Der Plan des Vorhabenträgers sieht vor, dass der Neubau des REWE-Marktes auf der linken Seite der Grundstücksfläche, parallel zum Wohngebiet erfolgt. Da dies u. a., bedingt durch den Lieferverkehr und die Kühlanlagen, eine erhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner bedeutet, bittet er die Stadtvertreter, der Beschlussvorlage nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass das Gebäude um 90 ° zu drehen ist, so dass es parallel zur Lindenstraße, mit der Rückseite zur Gartenanlage steht.

 

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Herr Hammermüller lässt über den geänderten Beschluss abstimmen:

 

 

Beschluss:

Der vorliegende städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Malchin und der TERRA Grundstücksgesellschaft Zwönitz mbH über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Lindenstraße“ und des Neubaus des REWE-Marktes wird unter der Bedingung gebilligt, dass der Neubau des REWE-Marktes um 90 ° zu drehen ist (zu den Gärten).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=12211&selfaction=print