14.09.2015 - 15 Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das

Bauvorhaben Errichtung einer Fasssauna in der Gemarkung Malchin, Flur 5

auf dem Flurstück 155/21 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren

durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 BauGB Veränderungssperre beim Landkreis

nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO M-V berechtigt

zum Bau des o. g. Vorhabens.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=12084&selfaction=print