14.09.2015 - 14 Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Mo., 14.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das
Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in der Gemarkung Malchin, Flur 33 auf dem Flurstück 289 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren
durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 BauGB Veränderungssperre beim Landkreis
nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO M-V berechtigt
zum Bau des o. g. Vorhabens.
