16.04.2015 - 9 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jennerjahn erläutert die Beschlussvorlage (Nachträge zur Vorlage wurden den Stadtvertretern vor der Sitzung übergeben). Hierbei geht er insbesondere auf die Stellungnahme des Landkreises vom 13.04.2015 ein.

Da sich die Fläche für die PV-Anlage verringert hat, wurden zusätzlich Gewerbegebietsflächen ausgewiesen. Dabei wurden die Interessen der Stadt berücksichtigt, die hier eine Fläche für die Lagerung von Baum- und Grünschnitt einrichten will.

Es sind im Wesentlichen 2 Probleme zu beraten und in Abänderung der Vorlage zu beschließen:

  1. Ausweisung  eines weiteren Baufeldes für die Stadt östlich des vorh. Löschwasserteiches
  2. Streichung der Ausweisung des in der Planzeichnung dargestellten öffentlichen Wander- und Radweges, da dieser über Privatgrundstücke verläuft. Dementsprechend wurde die Route des Naturparkweges aktualisiert.

 

 

Der Vorhabenträger ergänzt diese Ausführungen:

  • Die Firma wird die GmbH kaufen.
  • Die Stadt Neukalen kann mit ihren 10 % in der Gesellschaft vertreten bleiben. Sie hätte dann weiterhin ein Mitspracherecht und würde an den Pachteinnahmen beteiligt werden.
  • Die Vergütung aus der Stromproduktion liegt derzeit bei 9ct./Kwh.
  • Der Löschwasserteich und das Tierheim bleiben im Bestand.
  • Fraglich ist was mit dem ehem. Lockschuppen passieren soll, ggf. Abriss.
  • Beide Vertreter des Vorhabenträgers bedanken sich beim Bürgermeister und Herrn Jennerjahn für die intensive und vor allem zügige Zusammenarbeit. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, wird es der schnellste B-Plan sein, den die Firma je durchgesetzt hat.
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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen billigt den Entwurf der Satzung über den Bebauungs-plan Nr. 8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanung einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegen

 

vom 11.05.2015 bis zum 12.06.2015

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden:

 

montags         08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

dienstags       08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:30 Uhr,

mittwochs       08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

donnerstags   08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr,

freitags           08:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Es liegen zum gegenwärtigem Zeitpunkt keine umweltbezogenen Stellungnahmen, die nach BauGB mit auszulegen sind, vor.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung der Satzung über den Bebauungsplan Nr.8 „Photovoltaikanlage Alte Ziegelei“ der Stadt Neukalen unberücksichtigt bleiben und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

 

 

Die Beschlussvorlage wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

  1. Ausweisung eines weiteren Baufeldes für die Stadt östlich des vorh. Löschwasserteiches
  2. Streichung der Ausweisung des in der Planzeichnung dargestellten öffentlichen Wander- und Radweges, da dieser über Privatgrundstücke verläuft. Dementsprechend wurde die Route des Naturparkweges aktualisiert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=11338&selfaction=print