29.10.2014 - 9 Information gemäß § 2 Absatz 5 des Kommunalen S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 29.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Information:
Mit Datum vom 30.09.2014 wurde auf der Grundlage des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KommStEG M-V) und der Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 19.09.2014 der Antrag auf Verkürzung der Wahlzeit der Bürgermeisterwahl am 10.05.2015 beim Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Mit Eingang vom 13.10.2014 wurde dem Antrag mit Auflagen (siehe Anlage) stattgegeben.
Gemäß § 2 Absatz 5 KommStEG M-V ist nach dem Genehmigungsverfahren das jeweilige oberste Willensbildungsorgan (Stadtvertretung) von der erteilten Befreiung zu unterrichten.
Die Stadtvertretung hat nunmehr entsprechend ihren Rechten aus dem § 22 Absatz 2 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darüber zu entscheiden, ob die erteilte Befreiung weiter umgesetzt werden soll.
- Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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618,6 kB
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