13.10.2014 - 6 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Niet von der Architekten- und Stadtplaner GmbH Neubrandenburg erläutert den Abgeordneten den vorliegenden Entwurf der Ergänzungssatzung. Sie erklärt, dass sich das Baufeld um fünf Meter verschoben hat. Diese Änderung ist in den Entwurf eingearbeitet worden. Grund dafür ist der Verlauf von Versorgungsleitungen. Auf Anregung von Michael Wolf wird in den Entwurf aufgenommen, dass weißes Sichtmauerwerk möglich ist. Mit den Änderungen - Baufeldverschiebung und weißes Sichtmauerwerk - stimmen die Gemeindevertreter dem Satzungsentwurf einstimmig zu.  

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Beschluss:

Mit den Änderungen - Baufeldverschiebung und weißes Sichtmauerwerk - stimmen die Gemeindevertreter dem Satzungsentwurf einstimmig zu.  

 

Die Gemeindevertretung Kummerow billigt den Entwurf der „Ergänzungssatzung Kummerow“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der vorliegenden Fassung und beschließt diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Außerdem sind die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zu beteiligen.     

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Entwurf der „Ergänzungssatzung Kummerow“ einschließlich Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag liegt

 

vom 10.11.2014 bis zum 12.12.2014   

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308, 17139 Malchin während der Dienststunden:

 

montags          08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr

dienstags        08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 17:30 Uhr

mittwochs        08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 15:30 Uhr

donnerstags    08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 16:30 Uhr

freitags            08:30 bis 12:00

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der „Ergänzungssatzung Kummerow“ unberücksichtigt bleiben und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.  

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=10403&selfaction=print