27.02.2013 - 9 Aufstellung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Herold stellt den Antrag auf Rückstellung in die Ausschüsse da in der Beschlussvorlage nicht wie im Hauptausschuss beschlossen andere Architekturbüros mit einbezogen werden und auch nicht mit dem Architekturbüro verhandelt wurde.

 

Herr Lange erklärt, dass die anderen eingeholten Angebote höher waren und deshalb nicht in die Beschlussvorlage aufgenommen wurden.

 

Herr Herold besteht trotzdem auf eine Verhandlung mit dem Architekturbüro Disterheft, da dieses bereits die bestehenden F-Pläne ausgearbeitet hat und somit bereits auf Vorarbeiten zurückgreifen kann.

 

Herr Hammermüller formuliert folgenden Beschlussvorschlag und bringt ihn zur Abstimmung:

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Beschluss:

Für das Gemeindegebiet Malchin wird ein Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) aufgestellt.

 

Für die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes soll die Verwaltung mit dem Architekturbüro Disterheft Verhandlungen führen und dieses anschließend damit beauftragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0