12.12.2012 - 15 Errichtung eines Einfamilienwohnhaus in der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das

Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Malchin, Flur 28 auf dem Flst. 206/1 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs. 1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind.

Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren zu oben genannten Bauvorhaben durchge-führt und eine Untersagung nach § 15 Abs. 1, Satz 2 BauGB (Veränderungssperre) beim Landkreis nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO

M-V berechtigt zum Bau des o.g. Vorhabens.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=677&TOLFDNR=6477&selfaction=print