12.12.2012 - 14 Verwendung des Jahresgewinns der WOGEMA mbH per...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Barß findet die Ausschüttung aufgrund des Großprojektes der WOGEMA als nicht sinnvoll.

 

Herr Neumann erklärt, dass die Ausschüttung laut Kommunalverfassung festgelegt ist.

Reduzieren

Beschluss:

Der nachfolgend genannte Beschluss des Bürgermeisters in der Gesellschafterversammlung der WOGEMA am 10.08.2012 zur Gewinnverwendung 2011 wird bestätigt:

 

Vom Jahresgewinn der WOGEMA in Höhe von 62.347,24 € ist ein Betrag von 12.000 € an den Gesellschafter, die Stadt Malchin, auszuschütten. Der Restbetrag des Jahresgewinns ist der Gewinnrücklage zuzuführen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

 

 

Nein-Stimmen:

5

 

 

Enthaltungen:

2