14.11.2012 - 5 Verwendung des Jahresgewinns der WOGEMA mbH per...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hahlbeck stellt die Frage, warum die Stadtvertretung hier noch zustimmen muss. Die Entscheidungen des Aufsichtsrates und der Generalversammlung müssten seines Erachtens ausreichend sein.

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Beschluss:

Der nachfolgend genannte Beschluss des Bürgermeisters in der Gesellschafterversammlung der WOGEMA am 10.08.2012 zur Gewinnverwendung 2011 wird bestätigt:

 

Vom Jahresgewinn der WOGEMA in Höhe von 62.347,25 € ist ein Betrag von 12.000 € an den Gesellschafter, die Stadt Malchin, auszuschütten. Der Restbetrag des Jahresgewinns ist der Gewinnrücklage zuzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0