12.11.2012 - 6 Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zunächst erläutert Herr Busse als Geschäftsführer der WOGEMA das Bauvorhaben aus wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht (barrierefreies Wohnen: großer Bedarf). Sehr langer Vorplanungsprozess zur Gestalt der Wohn- und Geschäftsanlage (28 WE mit Balkon/Terrasse plus Geschäftsunterlagerung im EG). Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung beantragt. Die angebotenen Wohnungsgrößen und Zuschnitte sind begehrt (mehr Anfragen als anzubietende WE!). Anschließend erläutert Frau Disterheft als planende Architektin die baulichen und bauordnungsrechtlichen Aspekte, wie auch die Befreiungsanträge von den Festsetzungen des B-Planes „Innenstadt“.

Die Höhe der Wohnblöcke wird z.T. nicht unkritisch gesehen. Jedoch, so Frau Disterheft, sollten die Zugänge der Wohnbauten alle treppenfrei erstellt werden, so dass hier, auch auf Grund der extremen Geländeabfälle Richtung Nord, Kompromisse bei der Traufhöhe (wie auch schon bei den Bauten der MWG an der Schultetusstraße) gemacht wurden.

Eine Anfrage auf Verkleinerung der Dachneigung (45° zu 40°) würde die endständigen Bauten giebelseitig zu gedrungen erscheinen lassen.

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Gemarkung Malchin, Flur 30, Flurstücke127/15; 127/6; 122/4 wird erteilt.

Den Befreiungen und Ausnahmen vom B-Plan Nr. 3 „Quartierbebauung“ in der Fassung der 1. Änderung wird gemäß Antragstellung zugestimmmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

1

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=653&TOLFDNR=6274&selfaction=print