20.06.2012 - 12 Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und des § 86 LBauO M-V vom 18. April 2006, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323) die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B).-

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ der Stadt Malchin ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

 

 

Nein-Stimmen:

3

 

 

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=591&TOLFDNR=5587&selfaction=print