20.06.2012 - 9 Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadtvertretung folgt dem Beschlussvorschlag einstimmung.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB i.V.m.§ 12 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 22.Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Photovoltaikanlage am Zachow“ der Stadt Malchin, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B).

 

Die Begründung mit Umweltbericht  wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.27 „Photovoltaikanlage Am Zachow“ ist gemäß §10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage