19.03.2012 - 7 Widmung von öffentlichen Flächen für den öffent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kastner merkt hierzu an, dass die Flurstücke 254 und 253 durch den südlichen Wendehammer so schlecht geschnitten sind, dass hier zukünftig Dreckecken entstehen werden.

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Beschlussvorschlag:

Der Widmung der in der Stadt Malchin gelegenen Flurstücke für den öffentlichen Verkehr im Bereich des Amselweges gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG- MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323), wird zugestimmt. Demnach verfügt die Stadt Malchin, dass das in der Gemarkung Malchin, Flur 33 gelegene und in ihrem Eigentum stehende Flurstück 272 gemäß § 7 als Gemeindestraße (Orststraße) ohne verkehrliche Beschränkung sowie die Flurstücke 236 und 243 als sonstige Straßen, Wege und Plätze in Form von Fuß- bzw. Fuß- und Radwegen dem öffentlichen Verkehr dienen. Die Widmung wird im „Malchiner Generalanzeiger“ öffentlich bekannt gemacht.

Die Anlage als Lagekarte (zu widmende Flächen stark umrandet) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=555&TOLFDNR=5219&selfaction=print