Herr Schöttler merkt an, dass das Baugerüst Schweriner Str. 7, das dort bis in den Gehweg reicht, optisch nicht wahrgenommen wird und eine Gefahr darstellt (Kennzeichnung notwendig). Des Weiteren steht am Steintor (Wallseite) ein alter Pollerfuß gefährlich aus der Wegeoberfläche.