25.04.2012 - 10 Widmung von öffentlichen Flächen für den öffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 25.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Widmung der in der Stadt Malchin gelegenen Flurstücke für den öffentlichen Verkehr im Bereich des Amselweges gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG- MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323), wird zugestimmt. Demnach verfügt die Stadt Malchin, dass das in der Gemarkung Malchin, Flur 33 gelegene und in ihrem Eigentum stehende Flurstück 272 gemäß § 7 als Gemeindestraße (Orststraße) ohne verkehrliche Beschränkung sowie die Flurstücke 236 und 243 als sonstige Straßen , Wege und Plätze in Form von Fuß- bzw. Fuß- und Radwegen dem öffentlichen Verkehr dienen. Die Widmung wird im „Malchiner Generalanzeiger“ öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlage als Lagekarte (zu widmende Flächen stark umrandet) ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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634,8 kB
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