29.02.2012 - 15 Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 29.02.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Malchin, Flur 33 auf dem Flst. 258 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs. 1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind.
Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach
§ 15 Abs. 1, Satz 2 BauGB (Veränderungssperre) beim Landkreis nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO M-V berechtigt zum Bau des o.g. Vorhabens.
