29.02.2012 - 6 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 29.02.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen.
Gemäß § 13 a BauGB erfolgt die 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung sollen
vom 26.03.2012 bis zum 04.05.2012
im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308, 17139 Malchin
während der Dienststunden
montags 08:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
dienstags 08:00 - 11:30, 13:30 - 17:30 Uhr
mittwochs 08:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
donnerstags 08:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr
freitags 08:00 - 12:00
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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