07.02.2012 - 10 Anbringung von Werbeanlagen in der Flur 29 Gema...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es gibt keine Einwände gegen dieses Vorhaben.

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Werbeanlagen in der Flur 29 (Flurstück 151/1) Gemarkung Malchin am Wohnhaus Steinstraße 7 zur ersten Werbeanlage als Aufstecker hinterleuchtet sowie der zweiten Werbeanlage als Folie digital bedruckt (Öffnungszeiten Folierung) von innen an die Scheibe foliert wird gemäß Stellungnahme der Rahmenplanerin erteilt.