07.02.2012 - 5 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Dorn sowie Frau Lange von A & S Neubrandenburg erläutern den Entstehungsprozess des vorliegenden Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 „Fangelturm“. Es werden die Einarbeitungen der vor der Sitzung vorgelegten Teil A und Teil B an Hand der

2. Korrektur (Bestandteil der Unterlagen) von Frau Lange erläutert.

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass im Teil B (Textliche Festsetzungen) unter Punkt 14, 2. Absatz noch nachfolgendes zu ändern ist: Der Satzteil „mit mindestens 1,00 m Höhe“ wird ersatzlos gestrichen. Herr Dorn teilt mit, dass sich die Stadt durch den mit DR Immobilien GmbH zu vereinbarenden Erschließungsvertrag die Möglichkeit zur Überwachung der Ausführungsplanung der Erschließungsanlagen vorbehält.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen öffentlich auszulegen. 

 

Gemäß § 13 a BauGB erfolgt die 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht  nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. 

 

Der Entwurf der Bebauungsplanung und die Begründung sollen

 

vom 26.03.2012 bis zum 04.05.2012

 

im Bauamt des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308, 17139 Malchin

während der Dienststunden

 

montags                    08:00  - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

dienstags                   08:00  - 11:30, 13:30 - 17:30 Uhr

mittwochs                  08:00  - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

donnerstags              08:00  - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

freitags                      08:00  - 12:00

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=532&TOLFDNR=4995&selfaction=print