14.11.2011 - 6 Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die im Beschlussvorschlag benannten Punkte werden anhand des vorliegenden Planes erläutert.

Herr Ramm äußert seine Bedenken zur Herstellung einer Zufahrt von der Mühlenstraße am Fangelturm auf das Grundstück.

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Beschlussvorschlag:

Für den durch die Stadtvertretung Malchin am 18.07.2001 als Satzung beschlossenen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im „Malchiner Generalanzeiger“ am 26.01.2003 in Kraft getretener Bebauungsplan Nr. 23 „Fangelturm“ sowie für die durch die Stadtvertretung Malchin am 20.11.2008 als Satzung beschlossenen und im „Malchiner Generalanzeiger“ Nr.12/2009 am 14.06.2009 in Kraft getretene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Am Fangelturm“ erfolgt die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ dahingehend, dass folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

·         Aufheben der Baulinie im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ im Teilgebiet 2 auf der östlichen Grenze des Teilgebietes,

·         Verschieben der inneren Baugrenzen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ im Teilgebiet 2 auf die nördliche Grenze des Teilgebietes,

·         Aufheben der Baugrenzen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ im Teilgebiet 2 westlich des Fangelturms auf der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußweg“,

·         Verändern der Geschossigkeit im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ im Teilgebiet 2 auf I bis III Vollgeschosse,

·         Aufheben des Anpflanzgebotes von Bäumen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ im Teilgebiet 2,

·         Sichern einer Grundstückszufahrt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ im Teilgebiet 2 von der Mühlenstraße.

 

Anlass, Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes

Anlass für die geplante Bebauungsplanänderung sind die Abweichungen von bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes durch das konkret anstehende Vorhaben: Bau einer Einzelhandelseinrichtung (Drogeriemarkt) mit ca. 670 m² Verkaufsraumfläche mit dazugehörenden Kundenstellplätzen.

 

Städtebauliches Ziel der Änderung des Bebauungsplanes

Das Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ liegt im Sanierungsgebiet „Altstadt“ und dessen Erweiterungsgebiet. Für das Plangebiet bestehen folgende Sanierungsziele:

 

·         räumliche und funktionelle Neuordnung der baulichen Struktur im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Fangelturm“ im Teilgebiet 2 mit weitgehender baulicher Ausbildung der historischen Stadtquartierskanten unter besonderer Beachtung der behutsamen Integrierung des Fangelturms;

·         gezielte Ausbildung und Gestaltung sowie Aufwertung der Eingangssituation in das Stadtzentrum;

·         gezielte Ausbildung und Gestaltung des Gebäudes und der geplanten baulichen Anlagen entlang der Mühlenstraße, in der Höhenlage gestaffelt im Zusammenhang mit der Höhenentwicklung des Geländes, der straßenbegleitenden Gehwege und des neu angelegten „Stadtmauerweges“ am Fangelturm;

·         Stärkung der Innenstadt durch Ansiedlung einer zentrumsrelevanten Einzelhandelseinrichtung; Entwicklung eines Versorgungszentrums am Rand der Innenstadt für die Nahversorgung der Innenstadtbewohner und die Versorgung der Bewohner der übrigen Stadtgebiete; Steigerung der Attraktivität der Innenstadt für Besucher und Gäste durch ein weiteres Einkaufsangebot im Zentrum von Malchin.

 

Gemäß § 13 a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung  nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=487&TOLFDNR=4741&selfaction=print