14.11.2011 - 5 Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses m...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kastner erläutert die Historie dieses Bauvorhabens. Im Flst. 35/17 ist eine Eigentümergemeinschaft (Bungalowverein) Eigentümer, deren öffentliche Zuwegung ebenfalls nur über das Flst. 35/18 möglich ist.

Herr Dill stellt die Frage, ob die Stadt den Weg ausbauen muss und wer die Kosten trägt?

Herr Kastner empfiehlt die Zustimmung zum Bauvorhaben mit dem Hinweis zu geben, dass derzeit keine straßenmäßige Erschließung des beantragten Baugrundstückes durch die Stadt möglich ist.

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Beschlusvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Gemarkung Salem in der Flur 1 auf dem Flurstück 31/2 wird nicht erteilt, weil die rückwärtige Erschließung nur über ein Wege-Flurstück gesichert ist, welches aber nicht als Weg ausgebaut ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

 

 

Nein-Stimmen:

5

 

 

Enthaltungen:

0