31.08.2011 - 15 Beschluss zur Aufwandsentschädigung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

-          Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung wird bei Nichtausübung der Funktion,  die dieser Aufwandsentschädigung zu Grunde liegt, ausgesetzt.

-          Das Aussetzen der Zahlung erfolgt bei einer geplanten Maßnahme (z.B. vorübergehender Auslandsaufenthalt über eine normale Urlaubsfrist hinaus, Aufnahme einer Arbeit weit entfernt von Malchin) ab sofort, bei nichtvorhersehbarer Dauer (z.B. längere Erkrankung) spätestens nach einem Monat.

-          Die Aufwandsentschädigung wird für diesen Zeitraum  gemäß § 3 (4) dem Stellvertreter im Amt zu einem dreißigstel Teil pro Vertretungstag gezahlt.

 

 

 

Der Bürgervorsteher verweist auf eine Änderung durch den Hauptausschuss (siehe Fettdruck)

Der Beschlussvorschlag und der Beschluss lautet somit:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

-          Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung wird bei Nichtausübung der Funktion,  die dieser Aufwandsentschädigung zu Grunde liegt, ausgesetzt.

-          Das Aussetzen der Zahlung erfolgt bei einer geplanten Maßnahme (z.B. vorübergehender Auslandsaufenthalt über eine normale Urlaubsfrist hinaus, Aufnahme einer Arbeit weit entfernt von Malchin) ab sofort, bei nichtvorhersehbarer Dauer (z.B. längere Erkrankung) spätestens nach drei Monaten.

-          Die Aufwandsentschädigung wird für diesen Zeitraum  gemäß § 3 (4) dem Stellvertreter im Amt zu einem dreißigstel Teil pro Vertretungstag gezahlt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Herr Schwemer erklärt (an späterer Stelle), dass er zum Interimsfraktionsvorsitzenden  gewählt wurde.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=438&TOLFDNR=4224&selfaction=print