31.08.2011 - 15 Beschluss zur Aufwandsentschädigung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 31.08.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FBI - Hauptverwaltung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
- Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung wird bei Nichtausübung der Funktion, die dieser Aufwandsentschädigung zu Grunde liegt, ausgesetzt.
- Das Aussetzen der Zahlung erfolgt bei einer geplanten Maßnahme (z.B. vorübergehender Auslandsaufenthalt über eine normale Urlaubsfrist hinaus, Aufnahme einer Arbeit weit entfernt von Malchin) ab sofort, bei nichtvorhersehbarer Dauer (z.B. längere Erkrankung) spätestens nach einem Monat.
- Die Aufwandsentschädigung wird für diesen Zeitraum gemäß § 3 (4) dem Stellvertreter im Amt zu einem dreißigstel Teil pro Vertretungstag gezahlt.
Der Bürgervorsteher verweist auf eine Änderung durch den Hauptausschuss (siehe Fettdruck)
Der Beschlussvorschlag und der Beschluss lautet somit:
Die Stadtvertretung beschließt:
- Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung wird bei Nichtausübung der Funktion, die dieser Aufwandsentschädigung zu Grunde liegt, ausgesetzt.
- Das Aussetzen der Zahlung erfolgt bei einer geplanten Maßnahme (z.B. vorübergehender Auslandsaufenthalt über eine normale Urlaubsfrist hinaus, Aufnahme einer Arbeit weit entfernt von Malchin) ab sofort, bei nichtvorhersehbarer Dauer (z.B. längere Erkrankung) spätestens nach drei Monaten.
- Die Aufwandsentschädigung wird für diesen Zeitraum gemäß § 3 (4) dem Stellvertreter im Amt zu einem dreißigstel Teil pro Vertretungstag gezahlt.
Anlagen zur Vorlage
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